Mindestlohn
- Es gibt einen Mindestlohn: 13,90 Euro brutto pro Stunde. Davon werden Steuern abgezogen. Niemand darf weniger bekommen.
- Der gesetzliche Mindestlohn wird regelmäßig erhöht. Informieren Sie sich bei der Gewerkschaft „Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)“ oder einer Beratungsstelle.
Tariflohn
- In einigen Betrieben müssen Sie mehr Geld bekommen.
- In diesen Betrieben gibt es Tarifverträge. Das heißt: Die Löhne und weitere Bedingungen werden von der Gewerkschaft (NGG) mit dem Arbeitgeber vereinbart.
- Tarifverträge kann die NGG besser durchsetzen, wenn viele Beschäftigte Mitglied in der Gewerkschaft sind.
Fragen Sie nach, ob es in Ihrem Betrieb einen Tarifvertrag gibt.
Arbeitszeit
- Ihre Arbeitszeit muss elektronisch erfasst werden.
- Die normale Arbeitszeit ist 8 Stunden pro Tag.
- Manchmal sind bis zu 10 Stunden pro Tag erlaubt. Aber: Im Durchschnitt über 6 Monate dürfen es wieder nur 8 Stunden am Tag sein.
- Nach spätestens 6 Stunden Arbeit müssen Sie eine Pause machen. Die Pause ist zum Ausruhen und Essen.
- Zeit zum Umziehen und Wege in der Fabrik gehören zur Arbeitszeit. Diese Zeit muss bezahlt werden.
- Auch Dinge wie Messer schärfen zählen zur Arbeitszeit.
Lohnabrechnung
- Sie müssen jeden Monat eine „Lohnabrechnung“ vom Arbeitgeber bekommen.
- Prüfen Sie:
Wurden alle Arbeitsstunden und Zuschläge richtig bezahlt? - Auf der Lohnabrechnung können Abzüge stehen – zum Beispiel:
- Wenn Sie einen Vorschuss bekommen haben.
- Wenn Sie Miete für eine Wohnung vom Betrieb zahlen.
Kündigung
- Eine Kündigung muss immer schriftlich sein. Mündliche Kündigungen von Ihrem Vorarbeiter sind ungültig.
- Nach einer Kündigung haben Sie nur 3 Wochen Zeit, um dagegen gerichtlich vorzugehen.
- Eine fristlose Kündigung oder ein „Aufhebungsvertrag“ kann Probleme beim Arbeitslosengeld machen.
Arbeitssicherheit und Versicherung
- Ihr Arbeitgeber muss für Ihre Sicherheit am Arbeitsplatz sorgen.
- Nach einem Unfall gehen Sie zu einem speziellen Arzt („Durchgangsarzt“) oder ins Krankenhaus.
- Sagen Sie im Betrieb und im Krankenhaus, dass es ein Arbeitsunfall war. Der Unfall muss gemeldet werden.
- Sie sollten wissen, bei welcher Krankenversicherung Sie sind. Haben Sie Ihre Versichertenkarte immer dabei.
Unterkunft
- Oft bekommen Sie mit dem Arbeitsvertrag auch eine Unterkunft.
- Sie haben Anspruch auf einen eigenen Mietvertrag. Darin muss stehen:
- Wie hoch ist die Miete?
- Welche Nebenkosten (z. B. Strom, Wasser) müssen Sie zahlen?
- Die Miete darf nicht zu hoch sein.
- Wenn Ihnen mit Kündigung oder Räumung der Unterkunft gedroht wird:
Rufen Sie die Polizei (110) oder eine Beratungsstelle an.
Betriebsrat
- Der Betriebsrat hilft Ihnen bei Problemen, kontrolliert die Einhaltung der Regeln und setzt sich für Sie ein.
- Informieren Sie sich, wer im Betriebsrat ist.
- Der Betriebsrat wird von den Beschäftigten gewählt. Er vertritt die Beschäftigten vor dem Arbeitgeber.
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