Rada zakładowa, Polnisch
Broschüre / Flyer01. September 2025
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Faire Mobilität
Ihre Stimme im Betrieb.
Ein Betriebsrat ist eine Gruppe von gewählten Kolleginnen und Kollegen, die sich für die Interessen der Beschäftigten einsetzen – gegenüber der Chefin oder dem Chef. Die Kolleginnen und Kollegen im Betriebsrat haben das Recht und die Aufgabe, sich für die Rechte und Gleichbehandlung aller stark zu machen. Dies gilt unabhängig von der Staatsbürgerschaft oder Herkunft und es gilt auch für Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter.
Ein Betriebsrat hat das Recht, bei den Arbeitsbedingungen mitzuentscheiden. Das garantiert in Deutschland das Gesetz.
Eine Gewerkschaft vertritt in Deutschland eine Branche. Alle, die in dieser Branche arbeiten, können Mitglied werden, unabhängig vom Betrieb oder Arbeitgeber. Die Gewerkschaft unterstützt die Mitglieder in rechtlichen Fragen und kann mit dem Arbeitgeber über Löhne und Arbeitsbedingungen verhandeln.
Mitglieder des Betriebsrates sind ausschließlich für den Betrieb zuständig, in dem sie arbeiten. Sie haben gesetzlich garantierte Rechte, um bei der Lösung interner Probleme zu helfen. Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin kann für den Betriebsrat kandidieren, man muss nicht Mitglied der Gewerkschaft sein.
Gewerkschaft und Betriebsrat arbeiten oft zusammen und teilen sich die Aufgaben auf. Wenn Sie nicht wissen, welche Gewerkschaft für Sie zuständig ist, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Jeder volljährige Beschäftigte, der seit mindestens 6 Monaten im Betrieb arbeitet, darf für den Betriebsrat kandidieren. Die Staatsbürgerschaft oder Herkunft sind egal. Alle, auch Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter, dürfen wählen.
Nein, Betriebsräte sind in Deutschland gesetzlich geschützt. Repressalien oder Strafen gegenüber Kandidatinnen oder Kandidaten oder gegenüber Mitgliedern von Betriebsräten sind verboten. Außerdem haben die Mitglieder von Betriebsräten besonderen Kündigungsschutz.
Wie viele Personen in den Betriebsrat gewählt werden, hängt von der Größe des Betriebs ab. Es gibt eine Wahlkommission, die die Wahl organisieren muss. Alle Beschäftigten müssen im Vorfeld darüber informiert werden, bis wann man kandidieren kann und wann die Wahl stattfindet. Alle Beschäftigten eines Betriebes haben das Recht, ihre Stimme abzugeben – auch während der Arbeitszeit!
01. September 2025
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