Deutscher Gewerkschaftsbund

August 2015

Außergerichtliche Klärung in München

Faire Mobilität

Faire Mobilität

Vier bosnische Facharbeiter eines slowenischen Bauunternehmens wandten sich Mitte Juli an die Beratungsstelle Faire Mobilität München. Sie gaben an, in den Monaten Mai und Juni 2015 für ein oberbayerisches Unternehmen an einer Münchner Großbaustelle für den Innenputz der Gebäude zuständig gewesen zu sein und insgesamt mehr als 1.400 Stunden gearbeitet zu haben. Allerdings bezahlte ihnen der Arbeitgeber für beide Monate nach di...versen Abzügen pro Person lediglich 843,93 Euro aus. Als sich die Männer beschwerten, wurden sie fristlos gekündigt und mussten ihre Unterkünfte räumen. Mit Hilfe der slowenischen Gewerkschaft ZSSS konnte der Kontakt zu den vier Bosniern aufrechterhalten und Informationen für die Geltendmachung des Nettolohns ausgetauscht werden. Durch Vermittlung der Beratungsstelle Faire Mobilität München einigten sich der bayerische Auftraggeber des slowenischen Subunternehmens und die Bosnier in einem außergerichtlichen Vergleich im Rahmen der Nachunternehmerhaftung zu einer Nettolohnzahlung von 2000 Euro pro Person.

 


Nähere Informationen:

Beratungsstelle Faire Mobilität in München

Kontakt

Faire Mobilität 
c/o IG Metall, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin
E-Mail kontakt@faire-mobilitaet.de 
Telefon +49 30 219653721