Deutscher Gewerkschaftsbund

14.09.2022
Bericht zur hybriden Fachkonferenz am 14. September 2022

Gewerkschaftliche Perspektiven auf den Aufbau der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA)

2019 hat die Europäischen Union die Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) beschlossen. Ziel der neuen Behörde ist es, für mehr Fairness auf dem Europäischen Arbeitsmarkt zu sorgen. Mit Blick auf die weit verbreiteten Probleme und Missbrauchspraktiken in einigen Bereichen der Arbeitskräftemobilität, wurde die Initiative von Gewerkschaften und breiten Teilen der Politik unterstützt. Drei Jahre nach Beschluss der Einrichtung der ELA wurde im Rahmen der Fachkonferenz »Gewerkschaftliche Perspektiven auf die Einrichtung der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA)« eine erste Bilanz zur Arbeit und zum aktuellen Mandat der Behörde gezogen.

Welchen Beitrag kann die ELA zur Förderung von grenzüberschreitend fairer Mobilität und bei der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping leisten? Wie sind erste Aktivitäten und Kampagnen zu bewerten? Wie funktioniert das Zusammenspiel zwischen der ELA und den nationalen Behörden? Diese und andere Fragen wurden mit Akteur_innen aus Politik, Verwaltung und Gewerkschaften diskutiert. Der Exekutivdirektor der Europäischen Arbeitsbehörde ELA, Cosmin Boiangiu, erläuterte in seiner Keynote die bisherige Geschichte und den aktuellen Stand der Arbeit seiner Behörde. ELA ist derzeit in der Mitte des erstenZyklus. 2019 begann ELA mit 10 Angestellten, begann erste operative Aktivitäten 2020. Die Corona-Pandemie bremste die weiter Entwicklung etwas ab. Cosmin Boiangiu beschrieb sein erstes Motto als „ambitioniert aber realistisch“, als zweites Motto steht für ihn „Mehr Aktion, weniger Gerede“. 2021 bezog ELA ihr neues Hauptquartier in Bratislava. Weitere bereits existierende EU-Strukturen, wie das Koordinationsbüro von EURES, dem europäischen Kooperationsnetzwerk von Arbeitsvermittlungen zur Förderung der Freizügigkeit von Arbeitnehmern, und die Europäische Plattform zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit wurden in ELA integriert. Inzwischen haben alle Mitgliedsstaaten nationale Verbindungsbeamte (National Liaison Officers, NLA) abgestellt, die ELA bei der Kooperation mit den jeweiligen nationalen Behörden unterstützen werden.


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Neben der Beratung von Arbeitnehmenden, sind sie im engen Kontakt mit verschiedenen Akteuren in ihren Ländern und in den Empfängerländern, um Probleme zu lösen, sich über Gesetze und Vorschriften auszutauschen, Kontakte zu vermitteln, sich zu vernetzen und einen fairen, europäischen Arbeitsmarkt voran zu bringen.

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