In Deutschland zählen Staatsangehörige der EU-Länder zu den größten Neuzuwanderergruppen. Kaum ein Bereich des Migrationssozialrechts ist mit so großen (Rechts-) Unsicherheiten versehen wie derjenige für Staatsangehörige der Europäischen Union und ihre Familienangehörigen.
In der Fortbildung wird versucht, den Dschungel an Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Ausschlüssen zu lichten, um in der Beratung von Kolleginnen und Kollegen aus anderen EU-Ländern kompetent über zustehende Leistungsansprüche informieren zu können.
• Anspruch auf Leistungen nach SGB II und SGB XII für EU-Bürger*innen
• Kindergeld für EU-Bürger*innen
Ihr erhaltet einen kompakten Überblick über die Ansprüche von EU-Bürger*innen.
Michaela Dälken (Faire Mobilität)
Frank Jäger, Referent für Sozialrecht und -politik
9:00 bis 16:00 Uhr
Für Teilnehmende stehen 12 Plätze zur Verfügung. Voraussetzung für eine Teilnahme ist die Anwesenheit während der gesamten Veranstaltungszeit. Das Seminar richtet sich an Beratende von Faire Mobilität, den Landesberatungsstellen und inhaltlich ähnlichen Beratungsstellen für mobile Beschäftigte aus Mittel- und Osteuropa.
Faire Mobilität wird gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgrund eines Beschlusses des
Deutschen Bundestages.
Wir bitten um verbindliche Anmeldung bis spätestens 25.08.2022 an Begoña Monz: begona.monz@dgbbildungswerk.de