Das DGB-Projekt „Faire Mobilität – Arbeitnehmerfreizügigkeit
sozial, gerecht und aktiv“ und der Notfonds der Eberhard-
Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation
helfen in Not geratenen polnischen Wanderarbeitern.
Immer wieder geraten ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Not, wenn sie von dubiosen Geschäftemachern mit dem Versprechen auf eine Arbeit mit ordentlicher Bezahlung nach Deutschland gelockt werden, diese jedoch nicht zahlen.
Im Dezember 2012 fuhren Mitarbeiter der Beratungsstelle Arbeitnehmerfreizügigkeit/ Projekt Faire Mobilität bei Arbeit und Leben Hamburg zu einer Baustelle in Salzgitter (Nds.), weil sie konkrete Hinweise polnischer Bauarbeiter erhalten hatten, dass diese bei der Renovierung von Wohnungen um ihren Lohn geprellt wurden. Vor Ort gab es Unterstützung von den Kollegen der IG BAU.
Zwei Personen aus Polen warben ihre Landsleute größtenteils über das Internet als legale Fachleute bei einem Nettoverdienst von über 2.000 Euro pro Monat an. Teilweise wurde den Bauarbeitern von einer zwischengeschalteten Vermittlerin in Deutschland sogar die Telefonnummer zu den „Geschäftsleuten“ verkauft. Einer dieser „Geschäftsleute“ hatte
offensichtlich einen Vertrag mit einer als Generalunternehmer fungierenden Baufirma in NRW, welche die fertigen Wohnungen einer privaten Grundstücksverwaltungsgesellschaft übergab.
Die polnischen Bauarbeiter nahmen die Arbeit ohne Arbeitsvertrag auf. Außer geringen Anzahlungen wurden sie mit der Entlohnung hingehalten mit dem Hinweis, man warte selber noch auf Geld. Diese Anzahlungen reichten gerade zum Kauf von Lebensmitteln. Schlafen mussten sie in den zu renovierenden leerstehenden Wohnungen auf Matratzen vom
Sperrmüll. Eine Krankenversicherung bestand nicht. Alles deutet darauf hin, dass keine
Beschäftigung angemeldet wurde.
Vor Ort wurde mit Hilfe eines Flugblattes in polnischer Sprache das Gespräch mit sechs polnischen Bauarbeitern gesucht, die zu der Gruppe betrogener Beschäftigter gehörten. Sie waren sofort zu einer Aussage beim Zoll bereit. Der Zoll kam umgehend zu den Unterkünften und nahm erste Aussagen der polnischen Beschäftigten auf. Nach Rücksprache mit der
Staatsanwaltschaft stellten die Zollbeamten Unterlagen der beiden „Geschäftsleute“ sicher.
Die Staatsanwaltschaft hat direkt ein Strafverfahren eingeleitet.
Weil den polnischen Bauarbeitern das Geld für den Kauf von Lebensmitteln sowie die Rückfahrt nach Polen zu Weihnachten fehlte und kurzfristige anderweitige Hilfe nicht möglich war, übernahm die Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation ihre Kosten in Höhe von 220 Euro.
Eberhard Schultz, Vorsitzender der Stiftung, erklärte hierzu:
„Die Unterstützung aus unserem Notfonds erfolgte auch in diesem krassen Notfall, weil dieser zeigt, wie wichtig es ist, dass die sozialen Menschenrechte, hier also das Recht auf Arbeit mit angemessener Entlohnung, auch als individuell einklagbare Rechte zu verankern sind. Wir rufen weiter dazu auf, unseren Notfonds durch Spenden zu unterstützen und damit ein
Zeichen zu setzen, dass ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in solchen unverschuldeten Notfällen geholfen werden kann.“